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gasuf nutzt SEPA-Lastschriftverfahren

Einzugsermächtigungen gelten als SEPA-Lastschrift weiterhin

Bis Mitte Januar 2014 stellt die Gasversorgung Unterfranken GmbH den gesamten Zahlungsverkehr auf SEPA um. SEPA steht für einen Euro-Zahlungsverkehrsraum mit einheitlichen Vorgaben für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Er umfasst 33 europäische Länder inklusive Deutschland.

Im Zuge der Vereinheitlichung wird die bisherige Kombination von Kontonummer und Bankleitzahl zukünftig durch IBAN und BIC ersetzt. Die Umstellung ist für Unternehmen bis zum 01. Februar 2014 verpflichtend. Auch gasuf verwendet ab Mitte Januar nur noch das neue System. Ihre erteilten Einzugsermächtigungen müssen gasuf-Kunden jedoch nicht erneuern. Diese gelten weiter und können automatisch als SEPA-Lastschrift genutzt werden. gasuf-Kunden erhalten im Januar 2014 eine Umstellungsmitteilung in der die neue Mandats-referenznummer, die Gläubiger-Identifikationsnummer und die gespeicherte IBAN-Nummer mitgeteilt werden. Diese vorgenannten SEPA-Merkmale finden sich dann auch auf dem Bankauszug bei Abbuchung des monatlichen Gasabschlages oder des Rechnungsbetrages wieder.

Neukunden, die eine SEPA-Lastschrift erteilen möchten, finden die IBAN unter anderem auf ihren Kontoauszügen sowie auf der Kontokarte ihrer Bank.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der <link www.sepadeutschland.de - external-link-new-window "Öffnet externen Link in neuem Fenster">offiziellen Seite der Bundesbank</link>.

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