Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß REMIT

Die Europäische Union hat im Jahr 2011 eine Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts erlassen, die unter der Kurzbezeichnung „REMIT“ bekannt ist und am 28. Dezember 2011 in Kraft trat.

Die Veröffentlichung soll auf eine für die Öffentlichkeit gebührenfreie und nicht diskriminierende Weise erfolgen. Des Weiteren soll ein web feed bereitgestellt werden, das einen schnellen und einfachen Zugriff auf die Daten ermöglicht. Die Veröffentlichung von Insider-Informationen über eine internetbasierte, zentrale Informationsplattform, die jedem Marktteilnehmer barrierefrei zugänglich ist, wird grundsätzlich als effektiv angesehen. Sofern eine derartige Plattform zur Veröffentlichung von Insider-Informationen genutzt wird, ist eine zusätzliche Veröffentlichung der Daten auf der Internetseite des Marktteilnehmers nicht notwendig.

Gemäß Art. 4 Abs. 1 REMIT (Verordnung (EU) Nr. 1227/2011) kommt das nachfolgend genannte Unternehmen auf dieser Internetseite seinen Veröffentlichungspflichten nach:

Gasversorgung Unterfranken GmbH
Nürnberger Str. 125
97076 Würzburg

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