Zahlungsschwierigkeiten –

Liefersperre verhindern

Sollte Ihnen der Ausgleich einer Forderung derzeit nicht möglich sein, sind wir als Grundversorger gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV verpflichtet, säumigen Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung, spätestens mit der Ankündigung einer Lieferunterbrechung der Grund- und Ersatzversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten.

Die Veröffentlichung dieser Muster-Abwendungsvereinbarung auf der Internetseite erfolgt gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV. Sie ersetzt nicht das Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im konkreten Einzelfall.