Erklärung zur Barrierefreiheit
Unsere Website wird derzeit auf ihre barrierefreie Zugänglichkeit hin getestet.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass unsere Website derzeit einem sogenannten BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) Test unterzogen wird. Auf Basis der Ergebnisse werden wir in Kürze eine umfassende Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen.
Sollten Sie während Ihres Besuchs auf unserer Website auf Barrieren stoßen, teilen Sie uns dies bitte mit. Sie können dazu das nachfolgende Feedback-Formular nutzen oder sich direkt an die unten genannte Ansprechperson wenden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Gasversorgung Unterfranken GmbH
Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website
Wir sind uns bewusst, dass es noch Verbesserungsbedarf gibt und arbeiten daran, unsere Internetpräsenz für alle weiter zugänglich zu machen. Sollten Ihnen weitere Mängel oder Barrieren in Bezug auf die Zugänglichkeit unserer Internetpräsenz auffallen, können Sie uns diese gerne über das Feedbackformular mitteilen oder sich an unsere zuständige Ansprechperson wenden.
E-Mail Formular
Ansprechpartner
Gasversorgung Unterfranken GmbH
Nürnberger Straße 125
97076 Würzburg
Telefon: 0931 2794-3 (Zentrale)
E-Mail: info@~@gasuf.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@~@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@~@schlichtungsstelle-bgg.de.