Informationen zur Fernwärme-Veröffentlichungspflicht
Entsprechend der im September 2021 geänderten „AVBFernwärmeV“ (u. a. § 1a) informieren wir unsere Kunden und Interessenten verordnungsgemäß über die wesentlichen Grundlagen unserer Fernwärmeversorgung.
Wärmeversorgung: Unterer Neubergweg, Würzburg
Jährliche Veröffentlichungen nach der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV)
Betrachtungszeitraum: Kalenderjahr 2023
Wärmeversorgung: Unterer Neubergweg, Würzburg
Primärenergiefaktor: 1,05 (ohne Zertifikat)
Netzverluste: 111 MWh
Wärmepreise ab 01.01.2024 bis 31.12.2024
Aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisänderungsklausel errechnen sich unter Berücksichtigung eines veröffentlichten Preises des Handelsproduktes NCG Natural Gas Year Future in Höhe von 55,277 €/MWh und CO2-Kosten für Erdgas aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz von 8,19 €/MWh und der Gasspeicherumlage lt. novelliertem Energiewirtschaftgesetz in Höhe von 1,86 €/MWh, sowie des aktuellen Lohnindexwertes von 130,8 Punkten folgende Wärmepreise ab 01.01.2024:
Wärmepreis:
WP = 1,279 * NCG + 34,696 €/MWh = 105,40 Euro/MWh + CO2-Abgabe 12,50 Euro/MWh netto ** + Gasspeicherumlage 2,84 Euro/MWh netto ** =
120,74 Euro/MWh netto
143,68 Euro/MWh brutto *
entspricht =
12,074 Cent/MWh netto
14,368 Cent/MWh brutto *
Grundpreis:
45,80 * (0,7 + 0,3 * L/112,2) =
48,08 Euro/kW_a netto
57,22 Euro/kW_a brutto *
* einschl. 19 % USt.
** nutzungsgradbereinigter Prognosewert mit voraussichtlich nur geringer Abweichung
Weitere Informationen
Wärmeversorgung: Am Silberbach, Gerolzhofen
Jährliche Veröffentlichungen nach der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV)
Betrachtungszeitraum: Kalenderjahr 2023
Wärmeversorgung: Wohnsiedlung Am Silberbach, Gerolzhofen
Prozentualer Anteil erneuerbare Energien: 49 %
Primärenergiefaktor: 0,78 (ohne Zertifikat)
Netzverluste: 114 MWh
Wärmepreise ab 01.01.2024 bis 31.12.2024
Aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisänderungsklausel errechnen sich unter Berücksichtigung eines veröffentlichten Preises des Handelsproduktes NCG Natural Gas Year Future in Höhe von 55,277 €/MWh und CO2-Kosten für Erdgas aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz von 0,819 Cent/kWh und der Gasspeicherumlage lt. novelliertem Energiewirtschaftgesetz in Höhe von 0,186 Cent/kWh, eines Preises für Biomethan in Höhe von 8,84 Cent/kWh und des aktuellen Lohnindexwertes von 149,5 Punkten folgende Wärmepreise ab 01.01.2024:
Arbeitspreis:
7,60 (0,47 * NCG/26,20 + 0,53 BIOM/7,85) = 12,07 Cent/kWh + CO2-Abgabe 0,610 Cent/kWh netto ** + Gasspeicherumlage 0,139 Cent/kWh netto ** =
12,82 Cent/kWh netto
15,26 Cent/kWh brutto *
Grundpreis:
50,00 * (0,7 + 0,3 * L/108,7) =
55,63 Euro/kW_a netto
66,20 Euro/kW_a brutto *
* einschl. 19 % USt.
** nutzungsgradbereinigter Prognosewert mit voraussichtlich nur geringer Abweichung
Weitere Informationen
Wärmeversorgung: Wohnsiedlung Bergtheim
Jährliche Veröffentlichungen nach der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV)
Betrachtungszeitraum: Kalenderjahr 2023
Wärmeversorgung: Wohnsiedlung Bergtheim
Prozentualer Anteil erneuerbare
Energien: 93 %
Primärenergiefaktor: 0,30 (ohne Zertifikat)
Netzverluste: 220 MWh
Wärmepreise ab 01.04.2024 bis 31.03.2025
Aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisänderungsklausel errechnen sich unter Berücksichtigung einer amtlichen Notierung für extra leichtes Heizöl in Höhe von 86,88 Euro/hl, eines gültigen Lohnes in Höhe von 3.889,98 Euro/Mt. und des aktuellen Index für landwirtschaftliche Betriebsmittel in Höhe von 192,20 Punkten folgende Wärmepreise ab 01.04.2024:
Arbeitspreis:
7,00 * (0,45 * LB / 139,60 + 0,30 * HEL / 74,79 + 0,25 * Lohn / 2.663,60) =
9,33 Cent/kWh netto
11,10 Cent/kWh brutto *
Grundpreis:
35,00 * (0,40 * L / 2.663,60 + 0,6) =
41,45 Euro/kW_a netto
49,33 Euro/kW_a brutto *
* einschl. 19 % USt.

Gilt nur für die Netzerweiterung in der Frühlingstraße, Ausführungszeitraum Januar – November 2023.
Weitere Informationen
Wärmeversorgung: Wohnsiedlung Goldgrube, Schwebheim
Jährliche Veröffentlichungen nach der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV)
Betrachtungszeitraum: Kalenderjahr 2023
Wärmeversorgung: Wohnsiedlung Goldgrube, Schwebheim
Prozentualer Anteil erneuerbare Energien: 30 %
Primärenergiefaktor: 0,85 (ohne Zertifikat)
Netzverluste: 83 MWh
Wärmepreise ab 01.01.2024 bis 31.12.2024
Aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisänderungsklausel errechnen sich unter Berücksichtigung eines veröffentlichten Preises des Handelsproduktes NCG Natural Gas Year Future in Höhe von 55,277 €/MWh und CO2-Kosten für Erdgas aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz von 0,819 Cent/kWh und der Gasspeicherumlage lt. novelliertem Energiewirtschaftgesetz in Höhe von 0,186 Cent/kWh, eines Preises für Biomethan in Höhe von 8,84 Cent/kWh und des aktuellen Lohnindexwertes in Höhe von 149,5 Punkten folgende Wärmepreise ab 01.01.2024:
Arbeitspreis:
7,60 * (0,47 * NCG/26,20 + 0,53 * BIOM/7,85) = 12,07 Cent/kWh + CO2-Abgabe 0,630 Cent/kWh netto ** + Gasspeicherumlage 0,143 Cent/kWh netto ** =
12,84 Cent/kWh netto
15,28 Cent/kWh brutto *
Grundpreis:
50,00 * (0,7 + 0,3 * L/108,7) =
55,63 Euro/kW_a netto
66,20 Euro/kW_a brutto *
Unter Berücksichtigung eines Nachlasses in Höhe von 13 % errechnet sich ein Grundpreis von =
48,40 Euro/kW_a netto
57,59 Euro/kW_a brutto *
* einschl. 19 % USt.
** nutzungsgradbereinigter Prognosewert mit voraussichtlich nur geringer Abweichung
Weitere Informationen
Wärmeversorgung: Wohnsiedlung Hinterm Turm, Fuchsstadt
Jährliche Veröffentlichungen nach der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV)
Betrachtungszeitraum: Kalenderjahr 2023
Wärmeversorgung: Wohnsiedlung Hinterm Turm, Fuchsstadt
Prozentualer Anteil erneuerbare Energien: 63 %
Primärenergiefaktor: 0,66 (ohne Zertifikat)
Netzverluste: 328 MWh
Wärmepreise ab 01.04.2024 bis 31.03.2025
Aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisänderungsklausel errechnen sich unter Berücksichtigung einer amtlichen Notierung für extra leichtes Heizöl in Höhe von 86,88 Euro/hl, eines gültigen Lohnes in Höhe von 3.889,98 Euro/Mt. und des aktuellen Index für Holz in Höhe von 215,0 Punkten folgende Wärmepreise ab 01.04.2023:
Arbeitspreis:
5,82 * (0,55 * Hneu / 136,85 + 0,30 * HEL / 43,38 + 0,15 * L / 2.634,73) =
9,81 Cent/kWh netto
11,67 Cent/kWh brutto *
Messpreis:
Der Messpreis beträgt für Wärmemengenzähler bis 50 kW =
115,00 Euro/a netto
136,85 Euro/a brutto *
Grundpreis:
Der Grundpreis bemisst sich nach der vom Betreiber bereitgestellten höchsten Wärmeleistung. Er beträgt pro Jahr für die bestellte Leistung =
65,00 Euro/kW_a netto
77,35 Euro/kW_a brutto *
* einschl. 19 % USt.