Neue Informationen zur aktuellen Erdgassituation und Versorgungssicherheit
15.02.2024: Aktuelle Lage der Gasversorgung in Deutschland
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht eine Einschätzung zur Gasversorgung in einem Lagebericht, der täglich aktualisiert wird. Außerdem stellt sie die wichtigsten Daten zu Lastflüssen, Speicherfüllständen, Gasverbrauch und Preisentwicklung als interaktive Grafiken zu Verfügung. Einen Link hierzu finden Sie unter Bundesnetzagentur
Die Gasversorgung in Deutschland ist derzeit stabil und die Versorgungssicherheit ist gewährleistet.
20.01.2023: Drittes LNG-Terminal in Brunsbüttel eingetroffen
Ein schwimmendes LNG-Terminal ist im Industriehafen von Brunsbüttel eingetroffen. An der schleswig-holsteinischen Elbmündung liegt nun mit dem 294 Meter langen und 46 Meter breiten Schiff "Höegh Gannet" das dritte schwimmende LNG-Terminal in Deutschland. Dieses soll im laufenden Jahr 3,5 Milliarden Kubikmeter Gas in das Netz einspeisen und nach der Fertigstellung einer langen Anbindungsleitung 7,5 Milliarden Kubikmeter. Nach heutiger Planung wird der erste LNG-Tanker, aus den Vereinigten Arabischen Emiraten, Ende Januar 2023 in Brunsbüttel festmachen. Ein stationäres Terminal wird noch gebaut und soll das Schiff ab 2026 ablösen.
16.01.2023: Deutsche Energy Terminal GmbH nimmt den Geschäftsbetrieb auf
Die neu gegründete, bundeseigene Deutsche Energy Terminal GmbH (DET) nimmt den Geschäftsbetrieb auf. Die bundeseigene Gesellschaft wird die fünf staatlich angemieteten, schwimmenden LNG-Terminals (FSRU) an den Standorten Wilhelmshaven, Brunsbüttel, Stade und Lubmin betreiben. Die DET hält die Charterverträge für die Schiffe und verantwortet den technisch, kommerziellen Betrieb der Terminals. Dazu wird auf erfahrene Dienstleiter zurückgegriffen. Zu den Aufgaben gehört auch die Sicherstellung, dass die landseitige Infrastruktur in den Häfen, vor allem die spezialisierten Liegeplätze errichtet werden. Die DET kooperiert dabei mit zahlreichen Partnern, insbesondere Gashändlern, Schiffseignern, Hafenbetreibern, Netzbetreibern und den Genehmigungsbehörden. Die DET bündelt die mit dem Betrieb des Terminals insgesamt erforderlichen Ausgaben. Gleichzeitig erhält sie aus der Vermarktung der Regasifizierungs-Kapazitäten von LNG-Lieferanten die anfallenden Nutzungsentgelte.
Die DET ist eine 100%ige Tochter des Bundes. Die Beteiligungsführung auf Seiten der Bundesregierung liegt im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Als Geschäftsführer wurde Dr. Peter Röttgen bestellt, der zuvor in verschiedenen Energieversorgungsunternehmen wie auch im öffentlichen Dienst und Verbänden tätig war. Mit den aktuell fünf staatlich gemieteten Flüssigerdgasterminals sichert die Bundesregierung die Energieversorgung. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die im letzten September erfolgte vollständige Einstellung der Lieferungen über die Gaspipeline Nord Stream 1 durch Russland hat mehr als deutlich gemacht, dass eine Diversifizierung von Lieferquellen zur Stärkung der Vorsorge und Resilienz erforderlich ist. Zugleich muss der Umbau hin zu Erneuerbaren Energien und mehr Energieeffizienz konsequent vorangetrieben werden.
05.01.2023: Lubminer LNG-Terminal in Eiltempo aufgebaut
Als Deutschlands zweites Terminal für den Import von Flüssigerdgas (LNG) steht das Terminal in Lubmin kurz vor seiner Inbetriebnahme. Erst im Frühjahr 2022 hatte der Betreiber Deutsche Regas angefangen, Behörden anzusprechen. Von Ende September an wurde dann nicht einmal zweieinhalb Monate im Industriehafen von Lubmin gebaut und unter anderem eine Anbindungsleitung an die Gasfernleitungen in unmittelbarer Nachbarschaft gelegt. Seit Mitte Dezember liegt nun die mehr als 280 Meter lange «Neptune» in Lubmin. Sie fungiert als schwimmendes Terminal. Das Spezialschiff kann LNG aufnehmen, zurück in den gasförmigen Zustand versetzen und als Erdgas einspeisen. Kleinere Tanker sollen das LNG durch den flachen Greifswalder Bodden transportieren. Sie holen es wiederum von einem größeren Tanker vor Rügen, der als Zwischenlager dient. Die Deutsche Regas spricht von einer «virtuellen Pipeline». So sollen jährlich bis zu 5,2 Milliarden Kubikmeter Erdgas eingespeist werden können.
21.12.2022: Erstes Gas in Wilhelmshafen ins Netz eingespeist
Einen Tag früher als geplant hat der Gasimporteur Uniper kurz vor Weihnachten mit der Inbetriebnahme des ersten deutschen Importterminals für Flüssigerdgas in Wilhelmshaven begonnen. Am 21.12.2022 wurde das erste Gas von dem Terminalschiff "Höegh Esperanza" in die neu gebaute Anbindungspipeline gespeist. Damit begann die Testphase, die Ende Februar beendet sein soll. Das Spezialschiff ist als FSRU (Floating Storage and Regasification Unit) das technische Herzstück des Terminals. Es regasifiziert das angelieferte verflüssigte Gas wieder und pumpt es an Land. Die Menge LNG, die das Schiff an Bord hat, reicht laut Uniper, um 50.000 bis 80.000 Haushalte in Deutschland ein Jahr lang zu versorgen. Ab Mitte Januar ist der kommerzielle Betrieb des schwimmenden Terminals mit einer maximalen Kapazität von etwa 155 Gigawattstunden pro Tag geplant.
27.09.2022: Druckabfall in den Pipelines Nord Stream 1 und 2
In der Nacht auf den 26. September ist zunächst in einer der Doppelröhren der neuen, aber nie genutzten Pipeline Nord Stream 2 ein starker Druckabfall festgestellt worden. Nur wenige Stunden später meldete der Nord-Stream-1-Betreiber ebenfalls einen Druckabfall, hier in beiden Röhren. Obwohl beide Pipelines nicht für Lieferungen genutzt wurden, waren beide mit Gas gefüllt. Laut Angaben der dänischen und der schwedischen Schifffahrtsbehörden wurden insgesamt vier Lecks nordöstlich bzw. südöstlich der dänischen Insel Bornholm entdeckt. Bei den Doppelröhren von Nord Stream 1 ist jeder Strang beschädigt. Bei Nord Stream 2 scheint eine der beiden Röhren noch intakt.
Zwei Lecks befinden sich auf schwedischem und zwei auf dänischem Gebiet. Die beiden blubbernden Bereiche oberhalb der Lecks in der schwedischen Zone hatten laut der Küstenwache zu Beginn einen Durchmesser von 800 Metern über der Pipeline 1 und von 150 Metern über der Pipeline 2. Die Lecks haben wenige Kilometer Abstand zueinander.
Aus den vier Lecks trat seither rund eineinhalb Wochen lang Methangas aus. Es konnte nach Angaben der Behörden nicht eingefangen oder bekämpft werden. Am 2. Oktober meldeten die dänischen Behörden, dass der Gasaustritt aus den beiden beschädigten Pipelines wohl vorbei sei. Laut der Betreiber waren die beiden Doppelstränge von Nord Stream 1 und 2 mit zusammengerechnet 340 Millionen Kubikmetern Methangas gefüllt.
Die Ereignisse an den Pipelines Nord Stream 1 und 2 haben keine Auswirkungen auf die Gasversorgung. Über Nord Stream 1 wird seit Anfang September ohnehin kein Gas mehr geliefert und Nord Stream 2 wurde nie in Betrieb genommen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat als zuständiges Ressort für Fragen von Sicherheit und Sabotageschutz ist mit den deutschen Sicherheitsbehörden und mit den dänischen und schwedischen Partnern im engen Kontakt zu den Ereignissen.
Es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass sich Europa in einem massiven Wirtschaftskrieg mit Russland befindet.
Die Versorgungssicherheit in Deutschland ist derzeit weiter gewährleistet, jedoch müssen die großen Gasimporteure noch mehr Gasersatzmengen zu deutlich teureren Preisen am Weltmarkt beschaffen.
03.09.2022: Gazprom nimmt Gastransport durch Nord Stream 1 nicht wieder auf
Aufgrund eines vermeintlichen Ölaustritts konnte die Pipeline, nach Aussage von Gazprom, am 03.09.2022 nicht wieder in Betrieb genommen werden. Die Kapazität der Pipeline könne somit nicht wieder auf die bereits deutlich reduzierten 20% angefahren werden.
Siemens Energy kann diese neue Darstellung nicht nachvollziehen. Bis auf Weiteres gelte die Einschätzung, dass der mitgeteilte Befund keinen Grund für eine Einstellung des Betriebs darstelle. Solche Leckagen beinträchtigen im Normalfall den Betrieb einer Turbine nicht und können vor Ort abgedichtet werden. Auch in der Vergangenheit sei es wegen solcher Öllecks nicht zu einem Stillstand gekommen. Siemens Energy verweise darauf, dass in der Verdichterstation Portowaja genügend weitere Turbinen für einen Betrieb von Nord Stream 1 zur Verfügung stehen.
19.08.2022: Erneute Wartung an der Pipeline Nord Stream 1
Mitte August hatte Gazprom erneut angekündigt eine dringende Wartung an der Pipeline Nord Stream 1 durchführen zu müssen. In der Folge musste der Gasdurchfluss für 3 Tage (31.08. - 02.09.2022) unterbrochen werden. Die Preise stiegen durch die Unsicherheiten erneut an.
27.07.2022: Erneute Lieferkürzungen des russischen Energiekonzerns Gazprom
Die Lage am Gasmarkt hat sich am 27.07.2022 wieder zugespitzt und die Preise schnellten in die Höhe. Grund waren einmal mehr angekündigte Lieferkürzungen des russischen Energiekonzerns Gazprom über die Ostseepipeline Nord Stream 1. Gazprom stellte ein weiteres Gasturbinentriebwerk ein, teilte das Unternehmen mit. In der Folge wurde die Lieferkapazität von Mittwoch, 27. Juli, an um weitere 50% gekürzt von 40% auf 20% Kapazität. Die von Siemens Energy in Kanada gewartete Turbine befindet sich immer noch in Deutschland - Gazprom hält die Rückgabe der Siemens-Turbine an Russland für „unmöglich“.
21.07.2022: Kapazität der Pipeline Nord Stream 1 nach Wartung wieder hochgefahren
Nach der Wartung der europäischen Erdgaspipeline (Nord Stream 1) wurde die Kapazität am 21.07.2022 wieder auf 40% hochgefahren.
23.06.2022: Zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen
Am 23.06.2022 wurde durch den Bundeswirtschaftsminister Herrn Robert Habeck die zweite Stufe des Krisennotfallplan Gas (Alarmstufe) ausgerufen. Bei der Alarmstufe tritt eine Störung oder außergewöhnlich hohe Nachfrage auf, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Diese ist noch mit marktbasierten Maßnahmen zu bewältigen. Auslöser der Alarmstufe waren die deutlichen Kapazitätsrückgänge bei der Nord Stream 1 durch Gazprom von 100% auf ca. 40%.
30.03.2022: Frühwarnstufe des Notfallplans Gas für die Bundesrepublik Deutschland ausgerufen
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas für die Bundesrepublik Deutschland am 30.03.2022 ausgerufen.
Besonders häufig gestellte Fragen (FAQ):
Wie hoch ist die „Gasspeicherumlage“?
Die Gasspeicherumlage beträgt 0,059 Cent pro Kilowattstunde und wird Gaskunden zusätzlich zu allen anderen Preisbestandteilen ab 01.10.2022 in Rechnung gestellt. Zum 01.01.2023 erfolgte keine Anpassung der Gasspeicherumlage. Sie beträgt weiterhin 0,059 Cent pro Kilowattstunde.
Der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ basiert auf der sogenannten europäischen Security of Supply-Verordnung (SOS-Verordnung), d.h. konkret der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung. Er kennt drei Stufen, je nachdem, wie deutlich der Staat eingreifen muss.
Die Notfallstufe 2 wurde ausgerufen. Was bedeutet das?
Die Ausrufung der Alarmstufe 2 hat zunächst keine unmittelbaren Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher. Nähere Informationen finden Sie auf der FAQ Liste des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Die Versorgung ist aktuell gesichert. Derzeit ist kein Mangel an Gas in unserem Netzgebiet festzustellen und bislang auch nicht vom vorgelagerten Netzbetreiber angekündigt.
Sollte die Notfallstufe gemäß der SOS-Verordnung und dem Notfallplan Gas von der Bundesregierung ausgerufen werden, nimmt die Bundesnetzagentur die Rolle des Bundeslastverteilers an. Sie übernimmt im Krisenfall die Reduktion der Bezugsmengen am Markt und ist damit betraut die im überregionalen öffentlichen Interesse liegende Versorgung zu sichern.
Nähere Informationen zum Bundesnetzverteiler finden Sie unter Gas: Krisenmanagement und -vorsorge
Zum derzeitigen Zeitpunkt wird die Versorgung für privilegierte Kundengruppen (beispielsweise Haushaltskunden) besonders geschützt. Bei Eintritt der Notfallstufe werden nach aktueller Lesart der Verordnungen vorerst Kunden mit einer registrierenden Lastgangmessung (z.B. Großindustrien) ihren täglichen Energiebedarf senken müssen.
Ausgenommen hiervon sind Einrichtungen der sozialen Daseinsvorsorge.
Mit dem Begriff „geschützte Kunden“ sind durch das Energiewirtschaftsgesetz, die Gasnetzzugangsverordnung und die „SoS-Verordnung“ (2017/1938) Kunden definiert, deren Belieferung durch die Gasversorgungsunternehmen auch bei einer teilweisen Gasversorgungsunterbrechung oder im Falle außergewöhnlich hoher Gasnachfrage prioritär gewährleistet werden soll.
Als „geschützte Kunden“ gelten:
- Alle Letztverbraucher mit einem überwiegenden Eigenverbrauch im privaten Haushalt oder mit einem Jahresverbrauch von maximal 10.000 für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke (Haushaltskunde).
- Alle SLP-Kunden (Anschlussleistung von maximal 500 kW; Jahresverbrauch von maximal 1,5 Mio. kWh).
- RLM-Kunden, wenn sie dem Bereich der grundlegenden sozialen Dienste zuzurechnen sind. Hierzu zählen Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, stationäre Hospize, Einrichtungen zur Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Justizvollzugsanstalten, sowie z.B. Feuerwehr, Polizei und Bundeswehreinrichtungen (diese Kunden haben eine Anschlussleistung größer als 500 kW und/oder einen Jahresverbrauch von mehr als 1,5 Mio. kWh).
- Fernwärmeanlagen, wenn sie Wärme an Haushaltskunden liefern, an ein Erdgasverteiler- oder Fernleitungsnetz angeschlossen sind und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können. Der Schutz gilt nur für den Anteil des Gasbezugs, der für die Erfüllung der Wärmelieferverpflichtung benötigt wird.
- Nicht umfasst von den nach § 53a EnWG geschützten Kunden sind Dienstleister, Zulieferer oder sonstige Vertragspartner ebendieser Kunden, sowie Verbraucher die im Rahmen der Corona-Pandemie und darüber hinaus als sogenannte kritische Infrastruktur eingeordnet wurden.
Das Gesetz dient, um die Deckung des lebenswichtigen Bedarfs an Energie bei einer unmittelbaren Störung der Energieversorgung zu sichern und Rechtsversordnungen zu marktgerechten Maßnahmen zu erlassen. Das Energiesicherungsgesetz wurde bereits am 20. Dezember 1974 (BGBI. I. S. 3681) erlassen und wurde in jüngster Vergangenheit aufgrund der drohenden Gas-Krise mehrfach novelliert.
Mit der Novellierung des Energiesicherungsgesetzes vom 22.05.2022 wurde ein Preisanpassungsmechanismus für die gesamte Lieferkette des Gashandels geschaffen. Bislang liegen die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür allerdings nicht vor. Parallel arbeitet das Bundesministerium an alternativen Konzepten, um die Marktmechanismen und Lieferketten so lange wie möglich aufrechtzuerhalten.
Für uns sind die §§ 24 und 26 EnsiG von entscheidender Bedeutung!
Die neue „Gaspreisanpassungsverordnung (GaspreisanpassV)“ gem. § 26 EnsiG ist aktuell in der finalen Ausgestaltung. Derzeit liegt der Referentenentwurf vor. Es wird zum 01.10.2022 eine Gasbeschaffungsumlage für alle Letztverbraucher kommen. (detaillierteres ab Seite 16)
Mit Inkrafttreten der neuen „GaspreisanpassV“ zum 09.08.22 und der Aktivierung der „Gasbeschaffungsumlage“ nach § 26 EnsiG, kann der §24 EnsiG (Preisanpassungsrecht) somit nicht mehr zur Anwendung kommen!
-> Gasbeschaffungsumlage wurde gekippt! Verordnung zur Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung liegt vor (weitere Informationen unter "Was beinhaltet der § 26 EnsiG?")
Bei Ausrufung der Alarm- oder Notfallstufe kann eine Preisanpassungsklausel gemäß § 24 EnsiG aktiviert werden. Voraussetzung hierfür ist die Bestätigung durch die Bundesnetzagentur und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger, dass eine Gasmangellage vorliegt. Automatisch wird die Preisanpassungsklausel durch die Ausrufung der Alarm- oder Notfallstufe nicht aktiviert.
Die Bundesnetzagentur wird trotz der Ausrufung der Gas-Alarmstufe noch nicht die Preisanpassungsklausel aktivieren. Die Marktlage wird weiterhin beobachtet.
Sollte der § 24 EnsiG greifen, dann können unsere Vorlieferanten die deutlich erhöhten Gas-Ersatzbeschaffungskosten direkt an uns weiterreichen, was wiederrum dazu führt, dass wir alle unsere Endkundenverträge (Privat- und Geschäftskundensegment) kurzfristig anpassen müssen. Ob und wann dies der Fall sein wird, kann derzeit leider nicht prognostiziert werden. Ebenfalls die Höhe der Ersatzbeschaffungskosten sind derzeit noch nicht absehbar.
§ 24 EnsiG kann nicht mehr aktiviert werden!
Das EnSiG – Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung wurde von der Bundesregierung novelliert. Der neue § 26 EnsiG beinhaltet ein Umlagesystem. An die Stelle der Preisanpassungsrechte nach § 24 EnsiG tritt ein durch eine saldierte Preisanpassung finanzierter finanzieller Ausgleich (einheitliche Umlage). D.h. die deutlichen Mehrkosten aufgrund der Ersatzbeschaffungskosten durch den Wegfall des russischen Gases können schon auf der Ebene der Gasimporteure aufgefangen werden. Es erfolgt dann eine Umlagelösung, mit der alle Gaskunden zu den Mehrkosten herangezogen werden sollen.
Am 29.09.2022 wurde die Gasbeschaffungsumlage (netto: 2,419 ct/kWh zum 01.10.2022) von der Bundesregierung gekippt. Das Bundeskabinett hat am 30.09.2022 im Umlaufverfahren die Verordnung zur Aufhebung der Gaspreisanpassungsverordnung beschlossen.
Weitere Infos finden Sie auf BMWK
Angesichts der Gasknappheit hat die EU einen Notfallplan für diesen Winter beschlossen. Demnach sollen die Mitgliedsstaaten ihren Gasverbrauch zwischen dem 01.08.2022 und dem 31.03.2023 um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu ihrem durchschnittlichen Gasverbrauch zwischen dem 01.08. und dem 31.03. in den fünf Jahren davor senken.
Diese Einsparungen sollen auf freiwilliger Basis erfolgen. Auch wie und wo das passieren soll, ist nicht festgelegt. Wenn sich jedoch alle daran hielten, käme die EU gut durch den Winter. Gleichzeitig will die EU andere Gaslieferanten finden. Energiekommissarin Kadri Simson nannte hier beispielsweise die USA, Algerien oder Nigeria. Außerdem arbeite man an Flüssiggasterminals, um die Abhängigkeit von Russland zu reduzieren. Und es gibt die Vorgabe, dass jedes Land seine Gasspeicher mindestens zu 66 Prozent befüllen soll bis zum Anfang des Winters.
Im Notfall kann – von den Mitgliedsstaaten und nicht wie ursprünglich geplant von Brüssel – auch ein Sparzwang beschlossen werden, doch die Hürden sind hoch: Mindestens fünf Länder müssen die EU-Kommission anrufen, um einen Vorschlag zu machen. Diesen müssten die EU-Staaten dann mit qualifizierter Mehrheit beschließen – also mindestens 15 Staaten, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten.
Ja, seit 01.10.2022 gibt es die "Gasspeicherumlage" gemäß § 35e EnWG:
Umlage zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen
Das Gesetz zur Einführung von Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen (Gasspeichergesetz) ist am 30.04.2022 in Kraft getreten. Die Bundesnetzagentur hat am 29.07.2022 das Konzept zur Methodik der Ausgestaltung der Speicherumlage in der Fassung des Änderungsantrags von THE vom 28.06.2022 genehmigt.
Am 18.08.2022 wurde die Gasspeicherumlage von Trading Hub Europe veröffentlicht. Sie beträgt 0,059 ct/kWh (netto). Die Speicherumlage gemäß § 35e EnWG soll bis zum 31.03.2025 erhoben werden und ist somit wie die Gasbeschaffungsumlage keine Dauerumlage, sondern zeitlich befristet (01.10.2022 bis 31.03.2025).
Mehr Informationen erhalten Sie im Konzept für die Methodik der Umlage nach §35e EnWG zur Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen.
Die aktuell äußerst schwierigen Marktgegebenheiten sowie die enorme Volatilität der Großhandelspreise, bedingt durch die dramatischen Entwicklungen in der Weltpolitik, haben das Marktpreisniveau massiv nach oben gezogen und beeinflussen enorm das Erdgas-Großhandelsgeschäft, was uns täglich fordert!
Aufgrund der sich weiter zuspitzenden Lage am Großhandelsmarkt bieten wir aktuell nur Erdgasprodukte im Bestandskundensegment an. Unser Vertriebsgeschäft außerhalb unseres Grundversorgungsgebietes haben wir derzeit ausgesetzt.
Der Handel mit Erdgas-Großhandelsprodukten ist sehr eingeschränkt.
Egal ob Großkunde, kleiner Betrieb oder sogar Privatkunde: Alle können in der aktuellen Situation zu einer möglichen Stabilisierung der Lage beitragen. Dinge wie Strom und Wasser sparen sind oft sehr einfach umsetzbar, wenn wir uns unsere alltäglichen Gewohnheiten bewusst vor Augen führen. Wir müssen nicht 20 Minuten warm duschen und auch das Licht muss nicht in der gesamten Wohnung dauerhaft brennen. Ebenso können Produktionsprozesse in Firmen optimiert und gebündelt werden. Jede gesparte kWh Gas ist ein positiver Beitrag in der aktuell angespannten Situation.
Jeder kann etwas beitragen! Die Stellschraube im Privathaushalt wird oft unterschätzt. 5 Minuten kürzer duschen wirken sich auf einen Haushalt betrachtet natürlich nicht enorm aus. Jedoch muss man das Potenzial sehen wenn man diese Einsparung mit ca. 40 Millionen Haushalten multipliziert.