Unsere Biomethan-Produkte zur Erfüllung des Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)

Bei der Inbetriebnahme neuer Erdgasheizungen ab 01.01.2024 müssen gemäß dem Gebäudeenergiegesetz bestimmte Voraussetzungen für die Erdgasbelieferung erfüllt sein.

FairGas BIO15

  • 15 % Biomethan-Anteil
  • Wird nach GEG 2024 ab 01.01.2029 benötigt, wenn Sie bis zum 30.06.2028* eine neue Gasheizung im Gebäudebestand einbauen

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FairGas BIO65

  • 65 % Biomethan-Anteil
  • Wird nach GEG 2024 seit 01.01.2024 bei Einbau einer Gasheizung im Neubau benötigt.
  • Bauen Sie Ihre neue Gasheizung ab dem 01.07.2028* im Gebäudebestand ein, benötigen Sie einen bis 2045 nicht weiter steigenden Anteil von 65 % grünen Gasen.

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*Abhängig von der kommunalen Wärmeplanung, gilt für Kommunen bis 100.000 Einwohner.