Unsere Biomethan-Produkte zur Erfüllung des Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)
Bei der Inbetriebnahme neuer Erdgasheizungen ab 01.01.2024 müssen gemäß dem Gebäudeenergiegesetz bestimmte Voraussetzungen für die Erdgasbelieferung erfüllt sein.
FairGas BIO15
- 15 % Biomethan-Anteil
- Wird nach GEG 2024 ab 01.01.2029 benötigt, wenn Sie bis zum 30.06.2028* eine neue Gasheizung im Gebäudebestand einbauen
FairGas BIO65
- 65 % Biomethan-Anteil
- Wird nach GEG 2024 seit 01.01.2024 bei Einbau einer Gasheizung im Neubau benötigt.
- Bauen Sie Ihre neue Gasheizung ab dem 01.07.2028* im Gebäudebestand ein, benötigen Sie einen bis 2045 nicht weiter steigenden Anteil von 65 % grünen Gasen.
*Abhängig von der kommunalen Wärmeplanung, gilt für Kommunen bis 100.000 Einwohner.