Informationen zur Fernwärme-Veröffentlichungspflicht
Entsprechend der im September 2021 geänderten „AVBFernwärmeV“ (u. a. § 1a) informieren wir unsere Kunden und Interessenten verordnungsgemäß über die wesentlichen Grundlagen unserer Fernwärmeversorgung.
Jährliche Veröffentlichungen nach der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV)
Betrachtungszeitraum: Kalenderjahr 2020
Wärmeversorgung: Unterer Neubergweg, Würzburg
Primärenergiefaktor: 0,97 (ohne Zertifikat)
Netzverluste: 112 MWh
Wärmepreise ab 01.01.2022 bis 31.12.2022
Aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisänderungsklausel errechnen sich unter Berücksichtigung eines veröffentlichten Preises des Handelsproduktes NCG Natural Gas Year Future in Höhe von 29,745 €/MWh und CO2-Kosten für Erdgas aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz von 5,46 €/MWh, sowie des aktuellen Lohnindexwertes von 126,1 Punkten folgende Wärmepreise ab 01.01.2022:
Wärmepreis:
WP = 1,279 * NCG + 34,696 €/MWh = 72,74 Euro/MWh + 7,90 Euro/MWh ** =
80,64 Euro/MWh netto
95,96 Euro/MWh brutto *
entspricht =
8,064 Cent/MWh netto
9,596 Cent/MWh brutto *
Grundpreis:
45,80 * (0,7 + 0,3 * L/112,2) =
47,50 Euro/kW_a netto
56,53 Euro/kW_a brutto *
* einschl. 19 % USt.
** Prognosewert mit voraussichtlich nur geringer Abweichung
Weitere Informationen
Jährliche Veröffentlichungen nach der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV)
Betrachtungszeitraum: Kalenderjahr 2020
Wärmeversorgung: Wohnsiedlung Am Silberbach, Gerolzhofen
Prozentualer Anteil erneuerbare Energien: 44 %
Primärenergiefaktor: 0,66 (ohne Zertifikat)
Netzverluste: 117 MWh
Wärmepreise ab 01.01.2022 bis 31.12.2022
Aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisänderungsklausel errechnen sich unter Berücksichtigung eines veröffentlichten Preises des Handelsproduktes NCG Natural Gas Year Future in Höhe von 29,745 €/MWh und CO2-Kosten für Erdgas aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz von 0,546 Cent/kWh, eines Preises für Biomethan in Höhe von 8,66 Cent/kWh und des aktuellen Lohnindexwertes in Höhe von 144,1 Punkten folgende Wärmepreise ab 01.01.2022:
Arbeitspreis:
7,60 * (0,47 * NCG/26,20 + 0,53 * BIOM/7,85) = 8,50 Cent/kWh + 0,29 Cent/kWh ** =
8,79 Cent/kWh netto
10,46 Cent/kWh brutto *
Grundpreis:
50,00 * (0,7 + 0,3 * L/108,7) =
54,89 Euro/kW_a netto
65,32 Euro/kW_a brutto *
* einschl. 19 % USt.
** Prognosewert mit voraussichtlich nur geringer Abweichung
Weitere Informationen
Jährliche Veröffentlichungen nach der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV)
Betrachtungszeitraum: Kalenderjahr 2020
Wärmeversorgung: Wohnsiedlung Bergtheim
Prozentualer Anteil erneuerbare
Energien: 96 %
Primärenergiefaktor: 0,00 (ohne Zertifikat)
Netzverluste: 472 MWh
Wärmepreise ab 01.04.2021 bis 31.03.2022
Aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisänderungsklausel errechnen sich unter Berücksichtigung einer amtlichen Notierung für extra leichtes Heizöl in Höhe von 40,28 Euro/hl, eines gültigen Lohnes in Höhe von 3.418,84 Euro/Mt. und des aktuellen Index für landwirtschaftliche Betriebsmittel in Höhe von 142,40 Punkten folgende Wärmepreise ab 01.04.2021:
Arbeitspreis:
7,00 * (0,45 * LB / 139,60 + 0,30 * HEL / 74,79 + 0,25 * Lohn / 2.663,60) =
6,59 Cent/kWh netto
7,84 Cent/kWh brutto *
Grundpreis:
35,00 * (0,40 * L / 2.663,60 + 0,6) =
38,97 Euro/kW_a netto
46,37 Euro/kW_a brutto *
* einschl. 19 % USt.
Weitere Informationen
Jährliche Veröffentlichungen nach der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV)
Betrachtungszeitraum: Kalenderjahr 2020
Wärmeversorgung: Wohnsiedlung Goldgrube, Schwebheim
Prozentualer Anteil erneuerbare Energien: 37 %
Primärenergiefaktor: 0,65 (ohne Zertifikat)
Netzverluste: 98 MWh
Wärmepreise ab 01.01.2022 bis 31.12.2022
Aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisänderungsklausel errechnen sich unter Berücksichtigung eines veröffentlichten Preises des Handelsproduktes NCG Natural Gas Year Future in Höhe von 29,745 €/MWh und CO2-Kosten für Erdgas aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz von 0,546 Cent/kWh, eines Preises für Biomethan in Höhe von 8,66 Cent/kWh und des aktuellen Lohnindexwertes in Höhe von 144,1 Punkten folgende Wärmepreise ab 01.01.2022:
Arbeitspreis:
7,60 * (0,47 * NCG/26,20 + 0,53 * BIOM/7,85) = 8,50 Cent/kWh + 0,47 Cent/kWh ** =
8,97 Cent/kWh netto
10,67 Cent/kWh brutto *
Grundpreis:
50,00 * (0,7 + 0,3 * L/108,7) =
54,89 Euro/kW_a netto
65,32 Euro/kW_a brutto *
* einschl. 19 % USt.
** Prognosewert mit voraussichtlich nur geringer Abweichung
Weitere Informationen
Jährliche Veröffentlichungen nach der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV)
Betrachtungszeitraum: Kalenderjahr 2020
Wärmeversorgung: Wohnsiedlung Hinterm Turm, Fuchsstadt
Prozentualer Anteil erneuerbare Energien: 52 %
Primärenergiefaktor: 0,66
Netzverluste: 267 MWh
Wärmepreise ab 01.04.2021 bis 31.03.2022
Aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisänderungsklausel errechnen sich unter Berücksichtigung einer amtlichen Notierung für extra leichtes Heizöl in Höhe von 40,28 Euro/hl, eines gültigen Lohnes in Höhe von 3.418,84 Euro/Mt. und des aktuellen Index für Holz in Höhe von 114,0 Punkten folgende Wärmepreise ab 01.04.2021:
Arbeitspreis:
5,82 * (0,55 * Hneu / 136,85 + 0,30 * HEL / 43,38 + 0,15 * L / 2.634,73) =
5,42 Cent/kWh netto
6,45 Cent/kWh brutto *
Messpreis:
Der Messpreis beträgt für Wärmemengenzähler bis 50 kW =
115,00 Euro/a netto
136,85 Euro/a brutto *
Grundpreis:
Der Grundpreis bemisst sich nach der vom Betreiber bereitgestellten höchsten Wärmeleistung. Er beträgt pro Jahr für die bestellte Leistung =
65,00 Euro/kW_a netto
77,35 Euro/kW_a brutto *
* einschl. 19 % USt.