Informationen zur Fernwärme-Veröffentlichungspflicht

Entsprechend der im September 2021 geänderten „AVBFernwärmeV“ (u. a. § 1a) informieren wir unsere Kunden und Interessenten verordnungsgemäß über die wesentlichen Grundlagen unserer Fernwärmeversorgung.

Jährliche Veröffentlichungen nach der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV)

Betrachtungszeitraum: Kalenderjahr 2022

Wärmeversorgung: Unterer Neubergweg, Würzburg

Primärenergiefaktor: 1,05 (ohne Zertifikat)

Netzverluste: 111 MWh

Wärmepreise ab 01.01.2024 bis 31.12.2024


Aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisänderungsklausel errechnen sich unter Berücksichtigung eines veröffentlichten Preises des Handelsproduktes NCG Natural Gas Year Future in Höhe von 55,277 €/MWh und CO2-Kosten für Erdgas aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz von 8,19 €/MWh und der Gasspeicherumlage lt. novelliertem Energiewirtschaftgesetz in Höhe von 1,86 €/MWh, sowie des aktuellen Lohnindexwertes von 130,8 Punkten folgende Wärmepreise ab 01.01.2024:

Wärmepreis:
WP = 1,279 * NCG + 34,696 €/MWh = 105,40 Euro/MWh + CO2-Abgabe 12,50 Euro/MWh netto ** + Gasspeicherumlage 2,84 Euro/MWh netto ** =
120,74 Euro/MWh netto
129,919 Euro/MWh brutto *
 

entspricht =
12,074 Cent/MWh netto
12,919 Cent/MWh brutto *

Grundpreis:
45,80 * (0,7 + 0,3 * L/112,2) =
48,08 Euro/kW_a netto
51,45 Euro/kW_a brutto *

* einschl. 7 % USt.
** nutzungsgradbereinigter Prognosewert mit voraussichtlich nur geringer Abweichung


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Jährliche Veröffentlichungen nach der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV)

Betrachtungszeitraum: Kalenderjahr 2022

Wärmeversorgung: Wohnsiedlung Am Silberbach, Gerolzhofen

Prozentualer Anteil erneuerbare Energien: 49 %

Primärenergiefaktor: 0,78 (ohne Zertifikat)

Netzverluste: 114 MWh

Wärmepreise ab 01.01.2024 bis 31.12.2024


Aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisänderungsklausel errechnen sich unter Berücksichtigung eines veröffentlichten Preises des Handelsproduktes NCG Natural Gas Year Future in Höhe von 55,277 €/MWh und CO2-Kosten für Erdgas aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz von 0,819 Cent/kWh und der Gasspeicherumlage lt. novelliertem Energiewirtschaftgesetz in Höhe von 0,186 Cent/kWh, eines Preises für Biomethan in Höhe von 8,84 Cent/kWh und des aktuellen Lohnindexwertes von 149,5 Punkten folgende Wärmepreise ab 01.01.2024:

Arbeitspreis:
7,60 (0,47 * NCG/26,20 + 0,53 BIOM/7,85) = 12,07 Cent/kWh + CO2-Abgabe 0,610 Cent/kWh netto ** + Gasspeicherumlage 0,139 Cent/kWh netto ** =
12,82 Cent/kWh netto
13,72 Cent/kWh brutto *

Grundpreis:
50,00 * (0,7 + 0,3 * L/108,7) =
55,63 Euro/kW_a netto
59,52 Euro/kW_a brutto *

* einschl. 7 % USt.
** nutzungsgradbereinigter Prognosewert mit voraussichtlich nur geringer Abweichung


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Jährliche Veröffentlichungen nach der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV)

Betrachtungszeitraum: Kalenderjahr 2022

Wärmeversorgung: Wohnsiedlung Bergtheim

Prozentualer Anteil erneuerbare

Energien: 93 %

Primärenergiefaktor: 0,30 (ohne Zertifikat)

Netzverluste: 220 MWh

Wärmepreise ab 01.04.2023 bis 31.03.2024


Aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisänderungsklausel errechnen sich unter Berücksichtigung einer amtlichen Notierung für extra leichtes Heizöl in Höhe von 110,49 Euro/hl, eines gültigen Lohnes in Höhe von 3.479,85 Euro/Mt. und des aktuellen Index für landwirtschaftliche Betriebsmittel in Höhe von 192,30 Punkten folgende Wärmepreise ab 01.04.2023:

Arbeitspreis:
7,00 * (0,45 * LB / 139,60 + 0,30 * HEL / 74,79 + 0,25 * Lohn / 2.663,60) =
9,73 Cent/kWh netto
10,41 Cent/kWh brutto *

Grundpreis:
35,00 * (0,40 * L / 2.663,60 + 0,6) =
39,29 Euro/kW_a netto
42,04 Euro/kW_a brutto *

* einschl. 7 % USt.


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Jährliche Veröffentlichungen nach der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV)

Betrachtungszeitraum: Kalenderjahr 2022

Wärmeversorgung: Wohnsiedlung Goldgrube, Schwebheim

Prozentualer Anteil erneuerbare Energien: 30 %

Primärenergiefaktor: 0,85 (ohne Zertifikat)

Netzverluste: 83 MWh

Wärmepreise ab 01.01.2024 bis 31.12.2024


Aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisänderungsklausel errechnen sich unter Berücksichtigung eines veröffentlichten Preises des Handelsproduktes NCG Natural Gas Year Future in Höhe von 55,277 €/MWh und CO2-Kosten für Erdgas aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz von 0,819 Cent/kWh und der Gasspeicherumlage lt. novelliertem Energiewirtschaftgesetz in Höhe von 0,186 Cent/kWh, eines Preises für Biomethan in Höhe von 8,84 Cent/kWh und des aktuellen Lohnindexwertes in Höhe von 149,5 Punkten folgende Wärmepreise ab 01.01.2024:

Arbeitspreis:
7,60 * (0,47 * NCG/26,20 + 0,53 * BIOM/7,85) = 12,07 Cent/kWh + CO2-Abgabe 0,630 Cent/kWh netto ** + Gasspeicherumlage 0,143 Cent/kWh netto ** =
12,84 Cent/kWh netto
13,74 Cent/kWh brutto *

Grundpreis:
50,00 * (0,7 + 0,3 * L/108,7) =
55,63 Euro/kW_a netto
59,52 Euro/kW_a brutto *

Unter Berücksichtigung eines Nachlasses in Höhe von 13 % errechnet sich ein Grundpreis von =
48,40 Euro/kW_a netto
51,79 Euro/kW_a brutto *

* einschl. 7 % USt.
** nutzungsgradbereinigter Prognosewert mit voraussichtlich nur geringer Abweichung


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Jährliche Veröffentlichungen nach der Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV)

Betrachtungszeitraum: Kalenderjahr 2022

Wärmeversorgung: Wohnsiedlung Hinterm Turm, Fuchsstadt

Prozentualer Anteil erneuerbare Energien: 63 %

Primärenergiefaktor: 0,66 (ohne Zertifikat)

Netzverluste: 328 MWh

Wärmepreise ab 01.04.2023 bis 31.03.2024


Aufgrund der vertraglich vereinbarten Preisänderungsklausel errechnen sich unter Berücksichtigung einer amtlichen Notierung für extra leichtes Heizöl in Höhe von 110,49 Euro/hl, eines gültigen Lohnes in Höhe von 3.479,85 Euro/Mt. und des aktuellen Index für Holz in Höhe von 177,9 Punkten folgende Wärmepreise ab 01.04.2023:

Arbeitspreis:
5,82 * (0,55 * Hneu / 136,85 + 0,30 * HEL / 43,38 + 0,15 * L / 2.634,73) =
9,76 Cent/kWh netto
10,44 Cent/kWh brutto *

Messpreis:
Der Messpreis beträgt für Wärmemengenzähler bis 50 kW =
115,00 Euro/a netto
123,05 Euro/a brutto *

Grundpreis:
Der Grundpreis bemisst sich nach der vom Betreiber bereitgestellten höchsten Wärmeleistung. Er beträgt pro Jahr für die bestellte Leistung =
65,00 Euro/kW_a netto
69,55 Euro/kW_a brutto *

* einschl. 7 % USt


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