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Info: Gasnotfallplan

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Was bedeutet die Alarmstufe für Verbraucher?

Bereits Ende März wurde von der Regierung als Reaktion auf die Entwicklungen durch den Ukraine-Krieg die erste Stufe („Frühwarnstufe“) des sogenannten Gasnotfallplans ausgerufen. Wegen der Drosselung der russischen Gas-Lieferungen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nun die zweite Stufe („Alarmstufe“) angeordnet.

Grundsätzlich sieht diese zweite Stufe vor, dass laut Gesetz Gas-Versorger die Preise kurzfristig erhöhen dürfen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Bundesnetzagentur zuvor eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland“ festgestellt hat, was bisher nicht der Fall ist. Das bedeutet: Aktuell besteht keine Gasmangellage und damit hat die Ausrufung der Alarmstufe zunächst noch keine unmittelbaren Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Ob es zu einer Gasmangellage und damit zu möglichen Preissteigerungen kommt, hängt davon ab, ob nach der Revision der Pipeline Nordstream 1 Ende Juli wieder Gas fließt bzw. wie stark dann bereits Ersatzmaßnahmen des Bundes greifen werden. Sollten vereinbarte Gasbezugsverträge bei den Importeuren ausfallen und sollte es zu einer Gasmangellage kommen, sind Energieversorger gezwungen, Ersatzbeschaffungen zu weitaus teureren Konditionen zu tätigen. Diese zusätzlichen Kosten geben die Importeure trotz bestehender Verträge an die Energieversorger weiter, die dann wiederum auf die Kunden umgelegt werden müssen, um Liquiditätsengpässen vorzubeugen.

Durch das Ausrufen der Alarmstufe sendet die Bundesregierung auch ein klares Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher, wo möglich, Energie einzusparen. Wenn alle – Privathaushalte, Betriebe und Kommunen – einen Beitrag leisten, ist die Versorgung im kommenden Winter umso sicherer.

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