Wir haben alle unsere EDV-Systeme angepasst, sodass unsere Abrechnungen die Absenkung der Mehrwertsteuer verarbeiten können. Die Zählerstände zu den Stichtagen 30.06.2020 und 31.12.2020 werden verordnungskonform durch unsere EDV-Systeme abgegrenzt. Gerne können Sie uns allerdings auch Ihre Zählerstände zu vorgenannten Stichtagen übermitteln. Nutzen Sie hierfür bitte unseren <link onlineservice.gasuf.de - - "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">Online-Service</link> oder senden Sie uns Ihren Zählerstand unter Angabe der Zählernummer an <link ablesung@gasuf.de>ablesung@gasuf.de.</link>
Die Abschläge für Ihren Gasbezug würden wir, sofern hierfür Ihr Einverständnis besteht, unverändert belassen. Wünschen Sie jedoch eine Anpassung Ihrer Abschlagshöhe nutzen Sie bitte auch hier unseren <link onlineservice.gasuf.de - - "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">Online-Service</link> oder teilen Sie uns Ihre gewünschte Abschlaghöhe an <link abrechnung@gasuf.de>abrechnung@gasuf.de</link>.
Grundsätzlich müssen Sie nichts unternehmen, eine korrekte Abrechnung Ihres Erdgasbezuges ist sichergestellt.
Ihre Gasversorgung Unterfranken GmbH
Thomas Merker