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GModG: Was bedeutet das neue Gesetz für Gasheizungen?

  • Wissenswertes

Welche Änderungen derzeit geplant sind und was Eigentümer jetzt wissen sollten

Derzeit sorgt die geplante Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das künftig Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) heißen soll, für viele Fragen. Besonders Besitzer von Gasheizungen fragen sich: Darf ich meine Heizung weiter nutzen? Kann ich noch eine neue Gasheizung einbauen? Und welche Vorgaben gelten künftig? Fest steht: Das Bundeskabinett hat den Entwurf der Reform bereits beschlossen. Endgültig verabschiedet ist das Gesetz jedoch noch nicht. Bundestag und Bundesrat müssen dem GModG noch zustimmen. Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind deshalb weiterhin möglich. Was sich nach aktuellem Stand abzeichnet und was das konkret für Eigentümer mit Gasheizung bedeuten würde, haben wir zusammengefasst.

Bestehende Gasheizungen dürfen weiter betrieben werden

Für viele Eigentümer ist das zunächst die wichtigste Nachricht: Bereits eingebaute Gasheizungen dürfen nach aktuellem Stand weiterhin genutzt werden. Niemand muss eine funktionierende Anlage sofort austauschen.

Auch das ursprünglich vorgesehene generelle Verbot fossiler Heizungen ab 2045 soll laut aktuellem Entwurf gestrichen werden. Ob das am Ende tatsächlich so beschlossen wird, bleibt allerdings abzuwarten.

Neue Gasheizungen sollen weiterhin möglich bleiben

Eine der größten Änderungen betrifft den Heizungstausch. Während die bisherige Regelung stark auf erneuerbare Energien fokussiert war, soll das neue GModG wieder technologieoffener werden.

Das bedeutet: Neben Wärmepumpen, Fernwärme oder Biomasse sollen auch neue Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden dürfen.

Für viele Eigentümer schafft das mehr Flexibilität. Denn nicht jedes Gebäude eignet sich gleichermaßen für jede Heiztechnik. Gerade im Bestand spielen Faktoren wie Gebäudesubstanz, Platzverhältnisse oder wirtschaftliche Aspekte oft eine wichtige Rolle.

Die sogenannte „Bio-Treppe“

Ganz ohne Vorgaben soll es für neue fossile Heizungen allerdings nicht bleiben. Wer künftig nach Inkrafttreten des Gesetzes eine neue Gasheizung in einem bestehenden Gebäude einbaut, muss schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen.

Geplant ist aktuell folgende Staffelung:

  • ab 2029: mindestens 10 Prozent
  • ab 2030: mindestens 15 Prozent
  • ab 2035: mindestens 30 Prozent
  • ab 2040: mindestens 60 Prozent 

Diese Anteile sollen nicht durch technische Umbauten an der Heizung erfüllt werden, sondern über den Brennstoffbezug. Konkret bedeutet das: Künftig könnten beispielsweise Tarife mit einem anteiligen Einsatz von Biomethan eine wichtige Rolle spielen. Mit Produkten wie FairGas Bio15 bietet die gasuf bereits heute eine Möglichkeit, Erdgas mit einem Anteil erneuerbarer Energien zu kombinieren.

Hybridheizungen könnten Vorteile bringen

Der Entwurf sieht außerdem Sonderregelungen für Hybridheizungen vor. Dabei wird eine Gasheizung beispielsweise mit einer Wärmepumpe oder Solarthermie kombiniert.

Unter bestimmten Voraussetzungen soll die sogenannte Bio-Treppe dann ganz oder teilweise entfallen. Solche Lösungen könnten künftig für manche Gebäude eine interessante Übergangsoption darstellen.

Förderung soll zunächst erhalten bleiben

Die Bundesregierung plant außerdem, die bestehende Förderung für den Heizungstausch mindestens bis 2029 fortzuführen.

Welche Förderbedingungen künftig genau gelten und ob es Änderungen geben wird, steht allerdings noch nicht endgültig fest. Hier lohnt es sich, Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und größere Investitionen gut zu planen.

Was Eigentümer jetzt tun sollten

Trotz der aktuellen Diskussion gilt weiterhin das bestehende Gebäudeenergiegesetz. Wer aktuell über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte deshalb nicht vorschnell handeln, sondern die weitere Entwicklung im Blick behalten.

Wichtig ist vor allem eine individuelle Betrachtung des eigenen Gebäudes. Nicht jede Lösung passt zu jedem Haus. Faktoren wie Zustand der bestehenden Heizung, energetische Qualität des Gebäudes, langfristige Betriebskosten und persönliche Zukunftspläne spielen eine wichtige Rolle.

Gerade deshalb empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung, um technische Möglichkeiten, gesetzliche Rahmenbedingungen und wirtschaftliche Aspekte gemeinsam zu bewerten.