65 % Biomethan-Anteil Wird nach GEG 2024 seit 01.01.2024 bei Einbau einer Gasheizung im Neubau benötigt. Bauen Sie Ihre neue Gasheizung ab dem 01.07.2028* im Gebäudebestand ein, benötigen Sie einen…
15 % Biomethan-Anteil Wird nach GEG 2024 ab 01.01.2029 benötigt, wenn Sie bis zum 30.06.2028* eine neue Gasheizung im Gebäudebestand einbauen
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