Bitte beachten Sie das BMF-Schreiben zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatz zum 01. Juli 2020 (u.a. – siehe Punkt 3.6 Nr. 37).
Wir empfehlen Ihnen diesbezüglich eine Rücksprache mit Ihrem Steuerexperten.
Bitte beachten Sie das BMF-Schreiben zur befristeten Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatz zum 01. Juli 2020 (u.a. – siehe Punkt 3.6 Nr. 37).
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