Nachdem im 19. Jahrhundert fränkische, oberrheinische und kurrheinische Gebiete an das neue Königreich Bayern gegangen sind, wurde am 2. Februar 1817 das „Königliche Generalkommissiariat des Untermainkreises“ ins Leben gerufen. 29 Jahre später schließlich wurde der Untermainkreis in „Unterfranken“ umbenannt. All diese politischen Entwicklungen wurden seit 1814 von verschiedenen Behördenleitern betreut – eine Reihe großer Namen, die heute als Regierungspräsidenten bekannt sind.
Maximilian Emanuel von Lerchenfeld (Bild)
Der gebürtige Ingolstädter konnte nach seinem Studium eine erfolgreiche Karriere verzeichnen: Nachdem er als Begleitung für den Freiherrn Friedrich Wilhelm von Hertling gearbeitet hatte, wurde er 1803 Rat in der Landesdirektion der bayerischen Provinz Schwaben in Ulm und zwei Jahre darauf zum Direktor der staatsrechtlichen Abteilung ernannt. Nachdem er 1808 zunächst zum Generalkommissar in Ansbach, dann in Nürnberg und schließlich in Innsbruck gemacht wurde, wurde ihm 1814 schließlich das Amt des Hofkommissars übertragen, in dessen Zuge er die Verwaltung des Großherzogtums Würzburg übernahm. Diese Tätigkeit, die von Lerchenfeld drei Jahre lang ausübte, gleicht dem heutigen Verständnis eines Regierungspräsidenten, was ihn zum ersten Träger dieses Amtes in Deutschland machte. Doch auch nach dessen Ausübung war seine Karriere nicht vorbei. So wurde von Lerchenfeld anschließend zunächst Finanzminister, gründete ein statistisches Büro, mit dem er Ordnung in das Staatsschuldenwesen bringen wollte und arbeitete 1834 als Gesandter in Wien. Am 14. Oktober 1843 starb er schließlich, zwei Söhne hinterlassend, auf seinem Gut in Heinersreuth.
Carl Albert Leopold von Stengel
Durch seinen Vater, der bayerischer Staatsrat sowie Finanzfachmann war, kam Carl Albert Leopold von Stengel bereits früh in Kontakt mit der Politik. Nachdem er einige Zeit privat unterrichtet wurde, ging er in München aufs Gymnasium und studierte anschließend Kameral- und Rechtswissenschaft, zunächst in Landshut und daraufhin in Würzburg. 1807 erfolgte sein Eintritt in die bayerische Verwaltungslaufbahn, neun Jahre später wurde er dann in Speyer Regierungsrat. Ab 1817 fungierte er als engster Berater des pfälzischen Regierungspräsidenten und erhielt im gleichen Jahr den Verdienstorden der bayerischen Krone. 1839 war es dann so weit, Freiherr von Stengel wurde zum Regierungspräsident von Schwaben in Augsburg ernannt. Neben der Erreichung dieses hohen Amtes konnte Carl Albert Leopold von Stengel auch zahlreiche weitere Belobigungen vorweisen, darunter das Komturkreuz des bayerischen St. Michaelsordens, das Amt des Präsidenten des Appellationsgerichtshofes in Neuburg an der Donau sowie die Ernennung zum Ehrenbürger der Städte Speyer und Augsburg. 11 Jahre nach dem Eintritt in den Ruhestand starb er im Dezember 1865 in seiner Geburtsstadt München.
Friedrich von Zu Rhein
1802 in Würzburg geboren, blieb Friedrich von Zu Rhein zunächst viele Jahre in seiner Heimatstadt, studierte dort Jura und wurde mit 30 Jahren zum Oberkirchen- und Schulrat ernannt. Sechs Jahre später folgte die Berufung zum Oberappellationsgerichtsrat. 1841 erhielt er erstmals das Amt des Regierungspräsidenten, zu diesem Zeitpunkt jedoch noch für den Regierungsbezirk Oberpfalz und Regensburg. Ab diesem Zeitpunkt wurde er von Ludwig I. in die Kammer der Reichsräte berufen, war Mitglied des Vorparlaments und übernahm als Ministerverweser die Leitung der Staatsministerien für Kirchen- und Schulangelegenheiten sowie für Finanzen – zeitgleich wurde er darüber hinaus Staatsrat im ordentlichen Dienst. 1849 wurde er letztendlich zurück nach Würzburg versetzt, wo er 19 Jahre lang als 9. Regierungspräsident Unterfrankens eingesetzt wurde. Zwei Jahre nach Ende seiner Amtszeit verstarb er schließlich ebenda.